Burghaun verändert sich


Absperrung des historischen Kirchweges über die Mühltreppe

Der neue Kirchplatz

Nach dem Abriss der beiden Häuser Stadtstr. 7 und 9 im Jahr 2012 wurde den Anwohnern in einer Bürgerversammlung der zukünftige Kirchplatz vorgestellt: Ein offener gepflasterter Platz mit Bänken und Grünanlagen sowie einem offenen barrierefreien Mauerdurchgang und Zugang zum Seiteneingang der evangelischen Kirche. Der von zwei Laubbäumen flankierte offene Durchgang wird bei Dunkelheit beleuchtet, es sind keine Parkflächen vorgesehen.

Das Gestaltungskonzept sah von Anbeginn an einen offenen Durchgang zur Kirche und zur Mühltreppe vor zumal auch das Haus Stadtstr. 11, das ehemalige Schwesternhaus, eine Station auf dem durch Bildtafeln veranschaulichten Rundweg ist, mit welchem sich die Marktgemeinde Burghaun auch im Internet eindrucksvoll schmückt:

Rundgang durch das historische Burghaun

(Schade, dass auf der neuen Internetseite der Gemeinde dieser Spazierweg -wie auch einige andere interessante Beiträge- nicht mehr verfügbar ist!

Leider hat der evangelische Pfarrer Zechmeister mit seinem Kirchenvorstand das Außengelände der Kirche im Mai 2016 mittels neu hergestellter und verschlossener Eisentore komplett absperren lassen.

Hauptgrund: Verschmutzung durch Hundekot!

Kirchplatz im Frühling 2016 mit dem offenen Durchgang zur evangelischen Kirche und zur Mühltreppe
Kirchplatz im Frühling 2016 mit dem offenen Durchgang zur evangelischen Kirche und zur Mühltreppe

Verhinderung des traditionellen Durchgangs über die historische Mühltreppe

Gegen die Maßnahmen der evang. Kirche und ihre Begründungen hat sich Widerstand erhoben, da mit dieser Absperrung der Durchgang über die historische Mühltreppe zur Burgstraße verhindert wird. Es handelt sich dabei um einen Verbindungsweg, der seit Generationen ohne Beanstandungen der Grundstückseigner von der Allgemeinheit genutzt wurde, womit quasi ein Gewohnheitsrecht entstanden ist.

Zur Zeit sind die Tore weiterhin abgeschlossen, aber es gibt eine vage Hoffnung, dass die Kirchengemeinde vielleicht bereit ist, die Vorschläge der "Rebellen"  umzusetzen, welche u. a. lauten: 

"... Die beiden Tore zum Kirchplatz hin werden aufgeschlossen und mit einer automatischen Schließtechnik versehen. Dadurch können offen stehende Türen vermieden und verbotswidrig frei laufende Hunde fern gehalten werden...." 

Die Gründe, die zur Abriegelung des Außengeländes der Kirche führten, wären auch bei unverschlossenen Toren gegenstandslos. Gegen die Tore, die den Zugang zur Südseite der Kirche verhindern, ist nichts einzuwenden.

Die Totalsperrung jedoch war überzogen und unbedacht. Mittlerweile (Sept. 2017) wurde bekannt, dass der Kirchenvorstand mehrheitlich für die Absperrung durch Tore gestimmt hatte.

 


Der barrierefreie Zugang zu dem seitlichen Kirchenportal (rechtes Bild), der bei Dunkelheit beleuchtet wird, hat durch die Absperrung jeglichen Sinn verloren!

Gegen eine dauerhafte Öffnung wenigstens des Tores zum Kirchplatz wird vonseiten des Kirchenvorstandes argumentiert, dass der benachbarte private Grundstücksbesitzer nicht zum Einlenken bereit ist und dem KV daher "die Hände gebunden" seien. Denn über dessen unteren Hof führen die letzten ca. 12 Meter des Kirchweges.  Die Sperrung des Weges kam ihm offensichtlich sehr gelegen - wenn es nicht gar Absprachen mit dem befreundeten ev. Pfarrer gab? Immerhin hat er als Schlossermeister auch die vier Eisentore gefertigt!

 

Durch die Einschaltung der Presse, eine Unterschriftenaktion sowie ein denkwürdiges "Gespräch" der Beteiligten am "Runden Tisch" wurde  zunächst versucht, die "Absperrfraktion" zur Öffnung des alten Kirchweges zu bekehren - doch leider ohne Erfolg.    


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Ärger um geschlossene Tore
Zeitung.Mühltreppe.pdf
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In einem Positionspapier kann die Argumentation der Absperr-Gegner detailliert nachgelesen werden:

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Positionspapier
Positionspapier.Mühltreppe.pdf
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In diesem Zusammenhang sollen auch die drei Tafeln des historischen Stadtrundganges auf dem Privatgelände des Kirchennachbarn H. erwähnt werden.  Die Station "Schwesternhaus" war infolge der privaten Absperrmaßnahme des Herrn H. vorübergehend  hinter Gittern eingesperrt. Das konnte natürlich  so nicht bleiben, schließlich werben die Gemeinde Burghaun und der Touristikverband für den attraktiven Rundgang durch das Dorf, dessen Weg auch vorbei am alten Schwesternhaus über die Mühltreppe führt. 

Eingekerkerte Tafel der Station Schwesternhaus des historischen Rundganges
Eingekerkerte Tafel der Station Schwesternhaus des historischen Rundganges

Die Tafeln wurden am 24. 1. 2017 vom örtlichen Bauamt an anderen, eher  weniger passenden Stellen angebracht - sicherlich etwas voreilig?

Diese Veränderungen wurden vom erst seit kurzer Zeit amtierenden Bürgermeister veranlasst, da der besagte Grundstücksbesitzer  nicht zum Einlenken zu bewegen war und vielmehr auch seinen unteren Hof durch ein verschlossenes Tor absperren will - so jedenfalls seine vollmundigen Äußerungen.

Nur noch von unserem Gästeführer geführte Gruppen sollen dann nach Anmeldung die Erlaubnis zum Passieren bekommen - Ergebnisse eines Gesprächs des Bürgermeisters mit den beiden Absperr-Verbündeten! Den Schlüssel soll der Gästeführer beim Pfarrer entgegen nehmen.

Der historische Kirchweg jetzt ein Durchgang von des Schlossermeisters und der Ortskirche Gnaden? Das darf doch wohl nicht wahr sein!

Jedenfalls wird unser Gästeführer dieses gnädige Angebot aus guten Gründen nicht wahrnehmen!

Sicht auf Schwesternhaus ist im Sommer durch das Blattwerk stark beeinträchtigt.
Sicht auf Schwesternhaus ist im Sommer durch das Blattwerk stark beeinträchtigt.
Die Tafel mit Blick auf Mühltreppe und Schwesternhaus ist hier völlig deplatziert!
Die Tafel mit Blick auf Mühltreppe und Schwesternhaus ist hier völlig deplatziert!

Weiterhin verschlossene Tore und blockierter historischer Durchgang über die Mühltreppe

Zur Zeit geht die evang. Kirchengemeinde in Person ihres Pfarrers, unterstützt von der Mehrheit des Kirchenvorstandes, leider mit ihrem Grundstücksnachbarn konform und hält die Tore weiter verschlossen.

Sowohl im Interesse der Allgemeinheit als auch des Ansehens der ev. Kirche und ihres Pfarrers sollte die Kirchengemeinde die konstruktiven Vorschläge der  Gegner umsetzen und von ihrem Grundstücksnachbarn H. fordern, das Durchschreiten seines Bodens wie seit alters her auch weiterhin zuzulassen. Anderenfalls könnte sie ihm das Betreten ihres Grundstückes und der kircheneigenen Mühltreppe, worauf dieser angewiesen ist, ebenfalls verwehren. Schließlich: Sonderrechte für eine mit dem Pfarrer "verbandelte" Familie  (so Eingeweihte) - das geht gar nicht!

Da in den Unterlagen keine gegenseitigen Wegerechte beurkundet seien, ist davon auszugehen, dass sich die Beteiligten in früherer Zeit darüber einig waren, den Verbindungsweg als öffentlichen Durchgang zu akzeptieren. So wurde es ja auch seit Generationen ohne jegliche Beeinträchtigung praktiziert.

 

Da alle Bemühungen der "Rebellen" bisher umsonst waren, wurde schließlich an höherer Stelle (Kirchenleitung) ein Einspruch gegen die totale Sperrung auf den Weg gebracht. .... Leider war auch dieser Versuch ergebnislos.

Fakt ist, dass unsere Einsprüche nicht ernst genommen, ja geradezu ignoriert werden. Man sitzt die Sache aus und lässt die Ruhestörer ins Leere laufen, irgendwann werden sie schon aufgeben!

"Die Tore bleiben zu!"  So kürzlich (August 2017) Pfarrer Zechmeister.

 

Außerdem sei auf folgenden Tatbestand hingewiesen, der eigentlich auch ein eigenmächtiges Handeln der Kirche verbieten sollte:

Die Kirchplatzgestaltung inkl. Neuaufsetzen der Mauer mit offenem Durchgang wurde mit öffentlichen Geldern (Gemeinde Burghaun, europäischer Fond für regionale Entwicklung) finanziert.

Zur Sanierung der Kirchenmauer haben außerdem beigetragen:   Der Kirchenkreis Fulda durch einen finanziellen Beitrag sowie die örtliche Kirchengemeinde durch Eigenleistungen in Form von Arbeitsstunden. Die jeweiligen Anteile der Finanzierung waren bisher nicht eindeutig zu ermitteln - jedenfalls sind auch für die Sanierung der Mauer öffentliche Gelder geflossen.

Auch bei der Sanierung der Kirchenmauer flossen öffentliche Gelder
Auch bei der Sanierung der Kirchenmauer flossen öffentliche Gelder

Auch in Sitzungen des Ortsbeirates hat man sich aufgrund einer Eingabe des Altbürgermeisters W. Braun mit der Angelegenheit befassen müssen, aber von einer wirklichen Unterstützung der Gemeindegremien  kann man wohl kaum sprechen. Auch hier wurden ständig Eigentumsrechte betont, Hinweise auf die Sozialpflichtigkeit des Eigentums (Grundgesetz) hat man ignoriert oder gar belächelt.


In Artikel 14 unseres Grundgesetzes steht unter Absatz 2:

 

Eigentum verpflichtet.

Sein Gebrauch soll zugleich

dem Wohle der Allgemeinheit

dienen.


Die Fuldaer Denkmalbehörde versprach, zu prüfen, ob sie befugt und willens ist, in dem vorliegenden Fall einzugreifen. Man wird sehen!

"Die Hoffnung stirbt zuletzt" !

 Hier weiterlesen:

Letzte Hoffnung Denkmalschutz...