Neuester Stand Januar / Februar 2024


Der potenzielle Käufer T.H. ist inzwischen von seinen Kaufabsichten zurückgetreten, und vorerst bleibt alles wie es derzeit eben ist!!

Wie bereits gesagt, ist es eigentlich unerheblich, wer die künftigen Eigentümer des Fachwerkhauses sind, vorausgesetzt, dass es denkmalgerecht saniert und keine zusätzliche Freifläche mitverkauft wird.

Es geht ja darum, den Kirchplatz in seiner jetzigen Gestalt und Funktion zu erhalten! Dafür habe ich mich mit einigen Mitstreitenden engagiert und getan, was möglich war!

Wie sich die Sache seit Ende Dezember 2023 entwickelt hat, wird nachfolgend ausführlich beschrieben:

Die Kommunalaufsicht des Landkreises Fulda meldete sich wieder zu Wort


Thu, 21 Dec 2023 14:45:06 +0000
Huder Norbert <Norbert.Huder@landkreis-fulda.de>
Kopie (CC):Burghaun <buergermeister@burghaun.de>,

Grösch Laura<Laura.Groesch@landkreis-fulda.de>

 

Sehr geehrte Frau Sternberg-Siebert,

wie mir der Bürgermeister der Marktgemeinde Burghaun mitgeteilt hat, war die ursprünglich angenommene Zweckbindung von 5 Jahren, die ihm vom Zuwendungs-geber, der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WI-Bank), genannt worden war, nicht zutreffend. Nach

erneuter Prüfung hat sich eine Zweckbindung von 25 Jahren ab Fertigstellungsdatum ergeben. Mittlerweile wurde die Zweckbindung durch den Zuwendungsgeber aufgehoben. Eine Veräußerung einer Teilfläche des Kirchplatzes ist nunmehr möglich.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Norbert Huder

Landkreis Fulda, Fachdienst 3100 Kommunalaufsicht


Was soll man dazu noch sagen? Wie kann denn diese WI-Bank die Zweckbindung von immerhin 25 Jahren für einen zentralen Dorfplatz so mir-nichts-dir-nichts einfach aufheben. Dafür muss es doch triftige Argumente geben. Vielleicht hat es damit zu tun, dass der Bürgermeister unzutreffenderweise behauptet, der Kirchplatz sei seit seiner Einrichtung nie genutzt worden!!

Alle Mühen also umsonst? "Die da oben" sitzen halt am längeren Hebel?!...

Eine "vorletzte Anstrengung" wurde noch unternommen und die WI-Bank kontaktiert


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Schreiben an die WI-Bank
Kirchplatz WI 01.pdf
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Außerdem sollte man nochmals die Denkmalbehörde bitten, die Gemeinde Burghaun als Eigentümerin auf ihre Sorgfaltspflicht gegenüber dem denkmalgeschützten Fachwerkhaus hinzuweisen. Es gibt nämlich Stimmen in der Gemeindevertretung, die darauf hoffen, dass durch weiteren Verfall des Hauses die Behörde einem Abrisss zustimmen könnte. Der Weg zu einem größeren Parkplatz statt eines erholsamen Dorfplatzes -wie es manche schon immer wollten- wäre dann geebnet!


Eine "letzte Anstrengung", das Blatt doch noch zu wenden, ist in Arbeit, Altbürgermeister Alexander Hohmann hat uns dazu ermuntert! Als jemand, der sich mit solchen Sachen auskennt, meinte er:

"Von einer Aufhebung der Zweckbindung bei zugesagten und bereits verausgabten Fördermitteln und abgeschlossenen Projekten habe ich noch nie gehört."

Also: "Schaun mer mal!"

Als "letzte Anstrengung" wurde ein Schreiben an die Kommunalaufsicht und weitere diverse Stellen gerichtet


Mittlerweile hat nun im Januar eine Videokonferenz der "Aufsässigen" mit Herrn Wagner von der WI-Bank statt-gefunden, der offenbar diese Zweckbindungsfrist von 25 Jahren aufgehoben hat.

 

Da aber auch in diesem Onlinegespräch Fragen offen geblieben waren, habe ich via E-Mail um weitere Aufklärung gebeten. Herr Wagner erklärte, dass ihm inzwischen die damaligen Förderunterlagen alle vorlägen und er sich nach "Aufbereitung des Sachverhaltes" wieder melden werde.

 

Auch Herr Huder von der Kommunalaufsicht Fulda hat auf unser Schreiben reagiert, uns aber an den Bürgermeister verwiesen. Dieser könne alle unsere Fragen beantworten.

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Schreiben Kirchplatz an div.Stellen.pdf
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An Wagner 25.1.24.pdf
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Nach Rückkehr des Vorsitzenden des Burghauner Ortsbeirates aus dem Urlaub wollen wir zusammen ein Gespräch mit dem Bürgermeister führen, um nach einer Lösung für die auf dieser Internetseite beschriebenen Probleme zu suchen.

Vorläufiges Schlusskapitel

Die Antwort der WI-Bank auf die Punkte 2-4 fiel leider ziemlich nebulös aus. Zudem ist darin plötzlich von einer aufgehobenen Bindungsfrist von 15 Jahren die Rede.

Verstehe das alles wer wolle!!

 

 

Wäre ich eine reiche Person, hätte ich das Fachwerkhäuschen längst ohne "Drum und Dran" gekauft und bildschön zu einem Blickfang hergerichtet. -

Aber die Realität sieht traurig aus!