Stand Dezember 2023


Wie schon zitiert, hat der Ortsbeirat "in seiner Sitzung vom 18. 4. 2023 einstimmig beschlossen, dass er dem Verkauf des Gebäudes Stadtstraße 10 zustimmt und den Verkauf der Freifläche am Kirchplatz ablehnt.“ (Zitat aus Amtsblatt Nr. 37/2023, abgedruckt in der Bürgerzeitung WIR)

Leider ist dieser Beschluss nur eine Empfehlung, mehr nicht.

 


Das hat auch der Gemeindevorstand bei der Anhörung im Ortstermin am 13. September 2023 aus-drücklich betont. Man hatte ja im Gegenteil geplant, einen erheblichen Teil der Freifläche als Auto-Stellplatz mit zu verkaufen. Das sei möglich, da auch die Sperrfrist, die aufgrund der öffentlichen Fördergelder für die Herstellung des Kirchplatzes geflossen waren, längst abgelaufen sei. Der Bürgermeister nannte eine Zweckbindungsfrist von 5 Jahren!

Investition in die Zukunft - so steht es fett über dem Europasymbol am Kirchplatz!

 

 

 

Beim Bürgermeister von Burghaun dauert diese Zukunft 5 Jahre!!

 


Das ließ aufhorchen - fünf Jahre Zweckbindungsfrist für einen mit öffentlichen Geldern aus dem "Europäischen Fond für regionale Entwicklung" geförderten Dorfplatz - das kann nicht sein! In den betr. hessischen Richtlinien findet man je nach Objekt verschiedene Fristen - für ein Projekt wie die Herstellung dieses Dorfplatzes mindestens 12 Jahre! Da musste die Kommunalaufsicht des Landkreises Fulda zur Prüfung der Förderunterlagen eingeschaltet werden! Hierin dürfte nämlich die Zweckbindungsfrist festgeschrieben sein. Daran muss sich auch der derzeitige Gemeindevorstand halten. Gegebenenfalls müssen Fördergelder wohl auch zurückgezahlt werden.

Also setzte ich mich telefonisch mit Herrn Huder von der Kommunalaufsicht in Verbindung und trug ihm unser Anliegen vor. Nur sehr zögerlich ging er auf meine Argumente ein, versprach aber schließlich, sich mit der Angelegenheit zu beschäftigen. Die Konsequenzen aus dem Ergebnis der Untersuchung - vorausgesetzt, dass eine solche überhaupt stattfand- wurden uns am 30.11.2023 wie folgt mitgeteilt:

....n o.g. Angelegenheit hat sich eine neue Sachlage ergeben. Der Bürgermeister der Marktgemeinde Burghaun, Herr Hornung, hat mir mitgeteilt, dass der Kaufinteressent sein Kaufangebot zurückgezogen hat und somit aktuell ein Verkauf einer Teilfläche des Kirchplatzes nicht zustande kommt. Ich bitte um entsprechende Kenntnisnahme....

Das Prüfungsergebnis, das uns die Behörde eigentlich mitteilen wollte, muss also derart gewesen sein, dass der Kaufinteressent von seinem Vorhaben zurückgetreten ist. Wahrscheinlich hatte er vor, das Haus nach Sanierung zu verkaufen oder zu vermieten, wozu er auch ein Stück Freifläche haben wollte. Damit hat die Gemeinde weiterhin das ungeliebte Haus "am Hals" und muss endlich ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen!

Ein Antrag der SPD Fraktion - im Voraus im Gemeindeblatt WIR veröffentlicht - wurde leider in der Gemeindevertretersitzung am 8.12. abgeschmettert. Die SPD-Vorschläge hätten eine Chance für das Haus und den Platz eröffnen können.

Natürlich wird kaum ein Mensch das heruntergekommene Haus zum Wohnen ohne jegliche Freifläche kaufen wollen.

Die Gemeinde sollte sich daher durchringen, das Gebäude dem 2013 erstellten Gutachten des Architekturbüros Thümmler gemäß zu sanieren und selbst zu nutzen, wie es ja auch ursprünglich beabsichtigt war.

Natürlich würde das teuer werden. Aber auch 2024 gilt: Soziale oder kulturelle Projekte sind höchst selten rein wirtschaftlich, können aber auf jeden Fall das Erscheinungsbild und die Lebensqualität im Ort deutlich verbessern.


Egal wie der Eigentümer der Stadtstraße 10 heißt - zur Zeit kann der Kirchplatz offensichtlich nicht teilweise in einen Parkplatz umgewidmet werden. Wie es nun mit dem Fachwerkhaus und dem Platz weiter geht - das steht wohl in den Sternen, man kann nur spekulieren!

weiter...