"Die Tore bleiben zu"

Pfarrer Zechmeister  ließ uns durch ein Schreiben vom 01.02. und 13.02.2018 wissen, dass "mit dem Kompromiss" der Dreierrunde Zechmeister - Sauerbier -Hasenpflug vom 13. Januar 2017  eine Lösung gefunden worden sei, wonach der Kirchweg temporär begehbar bleiben könne. - Auf die Argumentation in unserer Eingabe vom 5. Januar 2018, die alle KV-Mitglieder erhielten, wird inhaltlich mit keinem Wort eingegangen.

Stattdessen wird uns eine ein Jahr alte Übereinkunft aufgetischt, die, als Kompromiss gefeiert, hinsichtlich der Nutzung des historischen Kirchwegs lediglich ein paar Ausnahmen zuläßt und der Familie H. quasi eine Privattreppe beschert. Die Allgemeinheit bleibt ausgesperrt.

 

Fazit: Alle unsere Argumente und Bemühungen haben es nicht vermocht, den alten historischen Kirchweg über die Mühltreppe für die Allgemeinheit zu erhalten. Täglich nutzen dürfen ihn nur die Grundstücksnachbarn H., in Ausnahmesituationen Teilnehmer an Gottesdiensten oder touristischen Führungen.

Damit hat für uns "Rebellen" - und sicher auch für etliche andere Burghauner - dieses Kapitel ein trauriges Ende gefunden. Denn wer kann schon gegen so viel Uneinsichtigkeit und auch Kleingeistigkeit ankommen? Wir konnten es leider nicht!

Der beliebte historische Kirchweg über die Mühltreppe, der seit vielen Generationen als öffentlicher Abkürzungsweg genutzt wurde, ist damit Geschichte und als ein Stück Alt-Burghaun verloren!

Man wird sich damit abfinden müssen, aber es schmerzt.

Täglich die verschlossenen Tore vor Augen, hat sich auch meine Einstellung gegenüber der Ortskirchengemeinde verändert - mit persönlichen Konsequenzen.

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"Zu Ihrer Anfrage"
Schreiben von Pfarrer und KV-Mitglied
Zechm.13.2.2018-4.pdf
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Wer von unten die Mühltreppe herauf kommt muss leider über die Absperrung springen oder klettern - was immer wieder auch geschieht!
Wer von unten die Mühltreppe herauf kommt muss leider über die Absperrung springen oder klettern - was immer wieder auch geschieht!

 

Das Ende vom Lied Mai 2018:

Klettern ist jetzt vorbei, denn seit Kurzem verwehrt eine Kette mit Schild verirrten Passanten den unnützen Aufstieg über die Mühltreppe. Man fragt sich allerdings, ob hier die Bezeichnung "privat"  rechtens ist, denn bei der Treppe handelt es sich um Kirchengelände, und die Kirche ist eine "Körperschaft des öffentlichen Rechtes".

„ … Kirchen sind gesellschaftliche Verbände, die der gesamten Gesellschaft verpflichtet sind. Eine Kirchengemeinde kann sich deshalb nicht auf die Haltung eines Obstbauers zurückziehen und sagen, das ist mein Privateigentum.“

 

Die Aufschrift Privatweg geht also gar nicht, allenfalls könnte KEIN DURCHGANG auf dem Schild stehen. Jedenfalls hat jetzt die Fam. H. endgültig eine Privattreppe, die sie ungestört nutzen kann, während die Allgemeinheit ausgesperrt bleibt. 

Und was sind das überhaupt für aufgemotzte Stufen? Das waren doch früher Sandsteine. Diese hier  passen ja in keiner Weise in das alte Gemäuer. Wer hat die zu verantworten? Müsste da nicht auch der Denkmalschutz ein Wörtchen mitreden?  

Fragen, Fragen ....

Das Ganze ist leider eine sehr traurige, schmerzliche und für viele Menschen unverständliche Geschichte!